Infineon bekommt Teilstrafe erlassen – Aktie vor Entscheidung
Kartellabsprachen bedeuten Ärger, vor allem in der EU. Das weiß auch der deutsche Chiphersteller Infineon, der 2015 von der EU-Kommission zu einer entsprechenden Strafzahlung verurteilt worden war. Doch die Strafe fällt nun geringer aus.
2015 nimmt die EU-Kommission eine dreistellige Millionenstrafe gegen
Infineon, Philips und Samsung Electronics. Es geht um Preisabsprachen. Der deutsche Chiphersteller fühlt sich indes benachteiligt – und erhält nun
vom Gericht der Europäischen Union in Luxemburg Recht.
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Das Gericht reduzierte den Angaben zufolge die von Infineon zu zahlende Summe. Auf das Dax-Unternehmen entfallen demnach nun 76,87 Millionen Euro, statt der bislang
verlangten 82,78 Millionen Euro. Insgesamt hatten die Brüsseler Wettbewerbshüter 2015 eine Strafsumme von 138 Millionen Euro verhängt.
Der Fall drehte sich um Kartellabsprachen von Infineon, Philips und Samsung
und betraf die Jahre 2003 bis 2005. Das Luxemburger Gericht kritisierte nun die Kommission dafür, dass sie nur unzureichend berücksichtigt habe, dass Infineon sich nur in wenigen Fällen mit seinen
Konkurrenten abgesprochen habe.
Infineon-Aktie ausgebrochen, aber Nachhaltigkeit
fehlt
Ermutigend ist auch die jüngste Kursentwicklung in der Infineon-Aktie, aber ein Wehrmutstropfen bleibt dennoch im Chart erkennbar. Die Aktie hat den Widerstand bei 21,60
Euro geknackt und schickt sich nun an das Jahreshoch bei rund 23 Euro anzugreifen. Allerdings ist der Ausbruch nicht nachhaltig, so dass der heutige Tag Klarheit über den Fortgang bringen könnte.
Der steile Aufwärtstrend seit dem März-Tief ist zwar derzeit intakt, allerdings ist diese Unterstützung nicht weit vom aktuellen Kurs entfernt. Ein Test des
Aufwärtstrends ist daher nicht ausgeschlossen, zumal der MACD (Momentum) zuletzt nachgegeben hat und eine nachlassende positive Dynamik widerspiegelt.
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Quelle: wallstreet-online.de