
Tokenisierte Wertpapiere unterliegen uneingeschränkt denselben Bundesgesetzen wie traditionelle Instrumente, so die Klarstellung der SEC zur Regulierung dieser Anlageform.
„Bei einem tokenisierten Wertpapier handelt es sich um ein Finanzinstrument, das unter die Definition von „Wertpapier“ im Bundesrecht fällt und in Form eines Kryptoassets dargestellt oder übertragen wird, wobei der Eigentumsnachweis ganz oder teilweise auf einer oder mehreren Blockchains geführt wird“, erklärte die Behörde.
Das Ausgabeformat (Off-Chain oder On-Chain) befreit nicht von den Verpflichtungen hinsichtlich Registrierung, Offenlegung und anderen Anforderungen, betont das Dokument.
Die SEC hat zwei Hauptkategorien identifiziert:
- Tokenisierte Wertpapiere des Emittenten. Die Blockchain ist direkt in das Eigentümerregister integriert. Übertragungen im Netzwerk dokumentieren rechtlich den Rechteübergang – dies ist der einzige Unterschied zur traditionellen Buchhaltung.
- Tokenisierte Wertpapiere von Drittanbietern. Der zugrunde liegende Vermögenswert wird von einem Verwahrer gehalten, und der Token stellt einen Anspruch dar. Solche Instrumente unterliegen den geltenden Wertpapiergesetzen.
Ebenfalls erwähnt werden „gebundene Wertpapiere“ – synthetische Produkte wie strukturierte Schuldverschreibungen und Aktien.
Diese Klassifizierung kann auch für wertpapierbasierte Swaps gelten, beispielsweise für Derivate, die ein synthetisches Engagement im zugrunde liegenden Vermögenswert ermöglichen. Diese unterliegen in der Regel strengeren Anforderungen an die Eignung der Kontrahenten.
Status der nativen Assets
Die SEC ging jedoch nicht auf die Hauptfrage ein: ob Krypto-Assets selbst oder Staking-Programme Wertpapiere sind.
Ein Paradebeispiel für dieses ungelöste Problem ist die Situation um Ethereum. Im Jahr 2024 wurde bekannt, dass die Kommission im März 2023 eine Untersuchung zu Ethereum 2.0 eingeleitet hatte, da sie die Kryptowährung als Wertpapier einstufte.
Dieser Schritt widersprach Aussagen des damaligen Leiters der Regulierungsbehörde, Gary Gensler, der wiederholt eine direkte Antwort auf Fragen zur Einstufung der zweitgrößten Kryptowährung vermieden hatte.
Die SEC schloss den Fall anschließend, ohne Anklage zu erheben oder die Gründe dafür zu erläutern.
Zur Erinnerung: Im August hatte der Vorsitzende der Kommission, Paul Atkins, die Anerkennung bestimmter Token als Wertpapiere zugelassen.
