
Der ehemalige Mt. Gox-CEO Mark Karpeles hat vorgeschlagen, die Konsensregeln des Bitcoin-Netzwerks zu ändern, um die fast 80.000 BTC zurückzuerhalten, die beim Zusammenbruch der Börse vor über zehn Jahren gestohlen wurden. Aktuelle Schätzungen beziffern den Wert dieser Vermögenswerte auf über 5,2 Milliarden US-Dollar. Die Coins befinden sich weiterhin an einer bestimmten Adresse und wurden seit über 15 Jahren nicht bewegt.
Karpeles veröffentlichte einen technischen Vorschlag für eine Regel, die es ermöglichen würde, Gelder ohne Verwendung des ursprünglichen privaten Schlüssels an eine spezielle Wiederherstellungsadresse zu überweisen. Er stellte ausdrücklich klar, dass es sich dabei um einen Hard Fork handelt, was bedeutet, dass die Änderung eine zuvor ungültige Transaktion gültig machen würde. Für die Implementierung müssten alle Knoten bis zur Aktivierung der neuen Regel aktualisiert werden.
Karpeles erklärte, sein Vorschlag ziele darauf ab, konstruktive Gespräche anzustoßen. Er merkte an, dass der Insolvenzverwalter von Mt. Gox, Nobuaki Kobayashi, bereits den Gläubigerzahlungsprozess überwache.
Im Falle einer Rückerstattung sieht das geltende Rechtssystem daher vor, dass die Gelder unter den rechtmäßigen Eigentümern aufgeteilt werden.
Die Initiative hat in der Community heftige Reaktionen hervorgerufen. Kritiker befürchten, dass ein Eingriff in die Konsensregeln zur Wiedererlangung gestohlener Vermögenswerte das Prinzip der Unveränderlichkeit der Blockchain untergräbt. Sie argumentieren, dass ein solcher Präzedenzfall nach jedem größeren Hackerangriff zu Forderungen nach Protokolländerungen führen könnte. Dies wiederum würde das Vertrauen in das Netzwerk gefährden.
Es wird betont, dass Bitcoin als ein von Gerichtsentscheidungen und Strafverfolgungsbehörden unabhängiges System konzipiert wurde. Jede Änderung der Transaktionshistorie, selbst in Ausnahmefällen, könnte die Natur der dezentralen Infrastruktur grundlegend verändern.
Der Vorschlag hat bisher keine Unterstützung von den Bitcoin-Core-Entwicklern erhalten. Diese Situation hat jedoch erneut Fragen nach den Grenzen der Protokollunveränderlichkeit und der Zulässigkeit von Ausnahmen in bestimmten prominenten Fällen aufgeworfen.
