Ein Gericht in Texas hat eine Klage des Entwicklers des Krypto-Spendendienstes Pharos abgewiesen.

Суд Техаса отклонил иск разработчика сервиса криптопожертвований Pharos

Das Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Texas hat eine Klage des Krypto-Entwicklers Michael Lewellen abgewiesen, der eine Feststellung begehrte, dass seine Pharos-Software für Spenden an wohltätige Crowdfunding-Kampagnen nicht gegen Gesetze zur Geldübertragung verstößt.

Bezirksrichter Reed O'Connor erklärte, Lewellen habe es nicht geschafft, eine glaubwürdige Bedrohung durch Strafverfolgung nachzuweisen. Das Gericht befand die Bedenken des Bauträgers als hypothetisch und nicht durch staatliche Maßnahmen gestützt.

Das Gericht berief sich in seiner Entscheidung auf ein internes Memorandum des US-Justizministeriums, demzufolge die Behörde nicht beabsichtigt, Kryptobörsen, Mixer und Non-Custodial Wallets für die Handlungen ihrer Nutzer zu belangen. Zuvor hatte Matthew Galeotti, Sprecher des US-Justizministeriums, erklärt, dass Entwickler nicht strafrechtlich für die Erstellung von Softwarecode ohne kriminelle Absicht verantwortlich gemacht werden sollten.

Lewellen erklärte, dass das Memorandum des Justizministeriums im Gegensatz zu einem Gerichtsurteil keine Rechtssicherheit biete. Er äußerte zudem seine Enttäuschung darüber, dass ihm das Gericht keinen Rechtsschutz gewährt habe. Als Beispiele nannte er die Fälle des Entwicklers des Krypto-Mixers Tornado Cash, Roman Shtorm, sowie der Gründer der Bitcoin-Wallet Samourai Wallet, Keonne Rodriguez und William Hill, die wegen des Betriebs eines nicht lizenzierten Geldtransfergeschäfts verurteilt wurden.

Der Richter stellte fest, dass es in den Fällen Tornado Cash und Samourai Wallet im Kern um Geldwäsche ging, während es in Lewellens Fall um einen möglichen Verstoß gegen Geldtransfergesetze ging. Der Bauträger selbst beteuert zudem, nicht an der vorsätzlichen Überweisung illegal erlangter Gelder beteiligt gewesen zu sein. Das Gericht sah keine unmittelbare Strafverfolgungsgefahr und wies die Klage ab. Lewellen kann sie nach einer Überarbeitung erneut einreichen.

Peter Van Valkenburgh, Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation Coin Center, erklärte, das Memorandum des Justizministeriums biete angesichts des Ausgangs des Samourai-Wallet-Falls keinen ausreichenden Schutz für Entwickler. Er forderte den Kongress auf, einen im Januar von der Senatorin Cynthia Lummis aus Wyoming eingebrachten Gesetzentwurf zur Blockchain-Regulierung zu verabschieden. Dieser sieht vor, dass Entwickler und Anbieter von Software ohne Verwahrung von Kundengeldern, die diese nicht kontrollieren, von den Gesetzen zur Geldtransferregulierung ausgenommen sind.

Zuvor hatte die US-Staatsanwaltschaft eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Roman Shtorm wegen Geldwäsche und Verstoßes gegen Sanktionen beantragt.

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