
Die US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) hat die Möglichkeiten von Wertpapierhändlern erweitert. Unternehmen können nun bei der Kreditaufnahme von institutionellen Anlegern Aktienpakete aus dem Russell 1000 und dem S&P 500 verpfänden.
Bisher durften Marktteilnehmer nur konservative Instrumente einsetzen. Diese bestanden hauptsächlich aus Bargeld, US-Staatsanleihen und Bankgarantien. Die aktualisierten Anforderungen erweitern die finanzielle Flexibilität der Marktteilnehmer jedoch deutlich.
Neue Standards für den Umgang mit Sicherheiten
Nach der vorherigen Fassung von Regel 15c3-3 des Exchange Act war die Liste der zulässigen Vermögenswerte weiterhin stark eingeschränkt. Broker liehen sich Wertpapiere von Großkunden, um erfolglose Transaktionen oder Leerverkaufspositionen abzusichern, hatten aber nur wenige Möglichkeiten, solche Transaktionen abzusichern.
Die kürzlich veröffentlichte Verordnung führt den Begriff der „zulässigen Eigenkapitalsicherheiten“ ein. Diese sind definiert als diversifizierte Portfolios von Kundenmargenkonten oder firmeneigenen Reserven, die in führenden Indizes enthalten sind. Darüber hinaus fallen auch nicht gehebelte börsengehandelte Fonds (ETFs), die diese Kennzahlen abbilden, unter diese Kriterien.
Strenge Anforderungen an die Marktteilnehmer
Der Zugang zum aktualisierten System ist auf qualifizierte institutionelle Kreditgeber beschränkt. Daher müssen diese eine Reihe strenger Kriterien erfüllen, um teilnehmen zu können. Ein Kreditgeber muss ein qualifizierter Käufer gemäß Regel 144A des Investment Company Act von 1933 sein. Alternativ muss er über mindestens 100 Millionen US-Dollar an frei verfügbarem Kapital verfügen. Unternehmen können auch über eine Agentenbank mit einem Kreditvolumen von mindestens 100 Millionen US-Dollar agieren.
Kreditnehmer müssen zusätzliche Sicherheiten stellen. Für Positionen in Hauptwährungen, darunter Euro, Britisches Pfund, Schweizer Franken, Kanadischer Dollar und Japanischer Yen, beträgt der Zinssatz 1 %. In anderen Fällen steigt der Zinssatz auf 5 %.
Alle gestellten Garantien müssen bei einer Bank oder einem registrierten Broker hinterlegt werden. Die Parteien verpflichten sich außerdem zur Einhaltung der Konzentrationsgrenzen. Die Partner bewerten ihre Vermögenswerte täglich zum Marktwert neu. Sollte ein Wertpapier die Kriterien nicht mehr erfüllen, gewährt die Aufsichtsbehörde eine Nachfrist von fünf Werktagen zur Behebung der Verstöße.
Auswirkungen auf Liquidität und Risikokontrolle
Zusammen mit der Anordnung übermittelte die Behörde ein Erläuterungsschreiben an die Securities Industry and Financial Markets Association (SIFMA). Das Dokument wurde auch der International Securities Lending Association (ISLA) zugestellt. Die Behörden wählten aufgrund ihrer hohen Liquidität Aktienkörbe aus dem Russell 1000 und dem S&P 500 aus. Darüber hinaus zeichnen sich diese Instrumente durch geringe Volatilität, ein hohes Orderbuchvolumen und die Größe der Emittenten aus.
„Diese Anordnung soll zusammen mit den Klarstellungen die Liquidität erhöhen und das Risikomanagement stärken“, stellten Vertreter der SEC fest.
Das tatsächliche Ausmaß der Umsetzung der neuen Struktur wird sich natürlich erst in den kommenden Monaten zeigen.
