SEC lockert Anforderungen für selbstverwaltete Krypto-Wallets

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (SEC) hat im Rahmen ihrer Broker-Dealer-Regeln eine Auslegungserklärung zu Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) herausgegeben, die für Kryptowährungstransaktionen verwendet werden.

Die Mitarbeiter der Abteilung Handel und Märkte der Kommission wiesen darauf hin, dass Lösungen für Transaktionen über selbstverwaltete Wallets unter bestimmten Umständen von der Registrierungspflicht befreit sein können.

Entscheidend ist, Anleger nicht zu bestimmten Transaktionen mit Krypto-Wertpapieren zu verleiten. Sie sollten sich außerdem jeglicher Kommentare zur Durchführung der Transaktionen enthalten und die übrigen SEC-Standards einhalten.

Die Klarstellung hat nicht die Rechtskraft einer formellen Verordnung, die eine öffentliche Diskussion erfordert. Laut den Autoren trägt sie jedoch „zur größeren Klarheit bei der Anwendung der Gesetze bei“.

Kommissarin Hester Pearce unterstützte die Initiative. Gleichzeitig betonte sie, dass sie einen „nachhaltigeren Regulierungsansatz“ bevorzugen würde – eine Überprüfung der Definition eines Brokers unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen.

„Kryptowährungen zwingen die Kommission dazu, sich mit internen Dämonen auseinanderzusetzen, die sie zu einer immer breiteren Auslegung der Wertpapiergesetze getrieben haben“, fügte die „Kryptoma“ hinzu.

Die Fachwelt bezeichnete die jüngste Klarstellung der SEC als eine der wichtigsten in der Geschichte.

Zur Erinnerung: Die Aufsichtsbehörde hat im vergangenen Jahr mehrere ähnliche Richtlinien veröffentlicht. In einer davon schloss die Behörde Memecoins und die meisten Stablecoins von der Wertpapierkategorie aus.

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