Die russischen Steuerbehörden verhängten gegen einen Bergmann aufgrund seines Status als Einzelunternehmer eine zusätzliche Steuer von 17 Millionen Rubel.

Российская налоговая доначислила майнеру 17 млн рублей из-за статуса ИП

Der russische Bundessteuerdienst (FTS) hat einen Unternehmer aus St. Petersburg mit zusätzlichen Steuern in Höhe von 17 Millionen Rubel belegt, nachdem dieser versucht hatte, seine Einkünfte aus dem Bergbau als Privatperson anzugeben, berichtete Business FM.

Der Geschäftsmann Vladislav Mikhalev erklärte gegenüber der Zeitung, er sei als Einzelunternehmer registriert, betreibe aber Kryptowährungs-Mining als Privatperson. Er halte sich an die Stromverbrauchsgrenzen (maximal 6.000 kWh pro Monat), miete die Geräte und führe alle Geschäfte in seinem eigenen Namen durch, bezahle Ausgaben von privaten Konten und schließe Verträge als Privatperson ab.

„Die zusätzlichen Gebühren belaufen sich auf rund 17 Millionen Rubel, was unrealistisch ist. Solche Steuern sind für mein Unternehmen schlichtweg untragbar. Meine Einnahmen aus dem Bergbau betrugen 2025 181.000 Rubel, mein Gewinn nach Abzug der Stromkosten 81.000 Rubel. Man verlangt von mir Steuern auf 81.000 Rubel Gewinn, aber die zusätzlichen Gebühren betragen 17 Millionen Rubel – das 209-Fache“, erklärte er.

Der Föderale Steuerdienst erklärte, dass der Status als Einzelunternehmer für alle Arten von Einzeltätigkeiten gilt. Einkünfte aus dem Bergbau seien als Teil der gewerblichen Tätigkeit des Unternehmers zu erfassen und nach dem allgemeinen Steuersystem (OSNO) zu besteuern, nicht nach dem vereinfachten Steuersystem (USN), das der Unternehmer für sein anderes Geschäft (Herstellung von Kindermöbeln) verwendet habe.

Juristen merkten an, dass diese Auslegung kontrovers sein könnte. Michail Uspenski, Geschäftsführer der Beratungsagentur Parallax, wies auf Widersprüche in den geltenden Bestimmungen hin. Seiner Ansicht nach könnte die automatische Ausweitung der Regelungen, die alle Unternehmer mit Einkünften aus dem Bergbau vom vereinfachten Steuersystem ausschließen, rechtswidrig sein und erfordert eine Prüfung der konkreten Umstände.

Andrey Tugarin, Gründer der Anwaltskanzlei GMT Legal, erklärte, dass die Entscheidung der Steuerbehörde zwar gerichtlich angefochten werden könne, das Verfahren jedoch langwierig sei. Er erläuterte, dass vor einer Klageerhebung zunächst eine interne Prüfung durchgeführt, intern Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt und erst dann Klage erhoben werden könne.

Die Steuerbehörde hatte zuvor berichtet, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes zum Kryptowährungs-Mining über fünftausend Miner ihre Aktivitäten legalisiert hatten. Bis Februar 2025 hatte diese Zahl kaum mehr als sechshundert betragen.

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