Unter MiCA: Wie kann eine Token-Emission beworben werden?
Dieser Beitrag wurde ursprünglich als Blogeintrag auf FIN LAW veröffentlicht.
Seit der Einführung der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) Ende letzten Jahres haben sich die regulatorischen Anforderungen für Token-Verkäufe und Initial Coin Offerings deutlich erhöht. Dies betrifft insbesondere Emittenten von E-Geld-Token (EMTs) und Asset-Referenced Token (ARTs) sowie Emittenten anderer Krypto-Assets.
Sofern keine Ausnahmeregelung gemäß MiCA in Anspruch genommen werden kann, ist der Anbieter von Krypto-Assets verpflichtet, vor dem öffentlichen Angebot im Rahmen eines Token-Verkaufs ein umfassendes Krypto-Asset-Whitepaper zu erstellen und zu veröffentlichen. Darüber hinaus müssen Anbieter neuer Krypto-Assets Compliance-Standards einhalten, insbesondere hinsichtlich der Identifizierung, Vermeidung und Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte. MiCA schreibt vor, dass Anbieter ihre Marketingkommunikation zu einem öffentlichen Angebot gemäß bestimmten Mindeststandards gestalten und vor Beginn des Token-Verkaufs auf ihrer Website veröffentlichen müssen.
Marketingkommunikation muss als solche klar erkennbar sein und eine spezifische MiCA-Erklärung enthalten, die darauf hinweist, dass sie keiner behördlichen Prüfung oder Genehmigung unterzogen wurde und der Anbieter die volle Verantwortung für ihren Inhalt trägt. Unabhängig davon muss die gesamte Marketingkommunikation mit den Informationen im zugehörigen Whitepaper zu Krypto-Assets übereinstimmen. Doch was genau gilt unter MiCA als Marketingkommunikation?
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Was wird gemäß MiCA als Marketingkommunikation eingestuft?
Das heutige Marketing für Token-Sales lässt sich nur schwer mit den Werbemaßnahmen von Emittenten und Vertriebsdienstleistern für konventionelle Kapitalmarktangebote vergleichen. Vor der Einführung von MiCA fanden typische Marketingstrategien überwiegend online statt und umfassten Taktiken wie Content-Marketing, die Veröffentlichung von Artikeln auf spezialisierten Plattformen, Community-Engagement in sozialen Medien oder die Verteilung digitaler Werbegeschenke wie NFTs. Daher stellt sich im Rahmen von MiCA die Frage, ob diese Marketingstrategien auch als Marketingkommunikation gelten und somit den damit verbundenen Kennzeichnungs- und Offenlegungspflichten von MiCA unterliegen.
MiCA bietet jedoch keine eindeutige Definition des Begriffs „Marketingkommunikation“. Die Erwägungsgründe der Verordnung legen jedoch nahe, dass Marketingkommunikation zumindest Werbebotschaften und Marketingmaterialien umfassen sollte, die über Social-Media-Plattformen verbreitet werden. Basierend auf dieser Interpretation könnte sich der Begriff „Marketingkommunikation“ nicht nur auf Textinhalte beziehen, sondern möglicherweise auch andere moderne Werbetechniken wie Memes oder visuelle Darstellungen umfassen.
Der Begriff bedarf einer weiteren Klärung durch Auslegung. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, auf die Definition von Werbung im Wertpapierrecht zu verweisen, die eine gewisse Förderung der Zeichnungsabsicht durch Handlungen im Zusammenhang mit einem bestimmten öffentlichen Wertpapierangebot erfordert. Dieses Ziel ließe sich analog auf das Verständnis von Marketingkommunikation im Rahmen des MiCA übertragen.
Wie können Anbieter Memes und NFTs als Marketingkommunikation kennzeichnen?
Je innovativer und unkonventioneller die jeweilige Werbemethode, desto anspruchsvoller wird es, die Anforderungen der MiCA an die Kennzeichnung von Marketingkommunikation einzuhalten. Insbesondere die Verpflichtung des Anbieters, eine klare und leicht erkennbare Verantwortungserklärung gemäß den textlichen Vorgaben der MiCA abzugeben, stellt eine Herausforderung dar, insbesondere bei strengen Zeichenbeschränkungen oder wenn die Kommunikation ausschließlich über Bilder erfolgen soll. Letztlich müssten BaFin oder ESMA klären, ob die Verwendung von Kurzlinks oder Sternchen in diesem Zusammenhang zulässig ist, sofern solche Taktiken die klare Sichtbarkeit der Erklärung nicht beeinträchtigen.
In bestimmten Fällen könnten solche Referenzierungslösungen sogar die Sichtbarkeit regulatorischer Kennzeichnungen verbessern, beispielsweise indem sie deren Darstellung in zu kleiner Schrift oder in einem unauffälligen Farbschema verhindern. Da es keine offizielle Verwaltungspraxis zu den Besonderheiten der Gestaltung von Marketingkommunikation gemäß MiCA gibt, muss der Anbieter für jede einzelne Werbetaktik für Token-Verkäufe prüfen, ob eine Marketingkommunikation vorliegt und wie die entsprechenden Gestaltungsanforderungen umgesetzt werden.
Eine Quelle: btc-echo.de