SEC zu Stablecoins: USDT und USDC sind keine Wertpapiere

  • Am 4. April gab die US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) eine rechtliche Klarstellung zu Stablecoins heraus, die durch US-Dollar gedeckt sind, wie es in einer offiziellen Mitteilung der Behörde heißt.
  • Stablecoins, die an den US-Dollar gebunden sind und im Verhältnis 1:1 durch liquide, risikoarme Reserven gedeckt sind, fallen nicht unter die US-Wertpapiervorschriften. Die SEC bezeichnet sie als „Covered Stablecoins“.
  • In diesem Zusammenhang analysierte die SEC die Merkmale von Stablecoins wie USDT oder USDC im Hinblick auf die US-Wertpapiergesetze.
  • Konkret untersuchte die Agentur die Howey- und Reves-Tests.
  • Der Howey-Test dient der SEC als entscheidender Maßstab, um festzustellen, ob ein Vermögenswert als Anlagevertrag gilt. Vermögenswerte, die diese Kriterien erfüllen, werden als Wertpapiere klassifiziert.
  • Im Gegensatz dazu befasst sich der Reves-Test damit, ob bestimmte Vermögenswerte als Schuldverschreibungen angesehen werden können.
  • Das Fazit: Weder der Howey-Test noch der Reves-Test sind auf diese Finanzinstrumente anwendbar.
  • Die Konsequenz: Unternehmen, die Stablecoins anbieten, müssen sich nicht bei der SEC registrieren, sofern sie die Bestimmungen zu Rücklagen, Verteilung und Angeboten einhalten.
  • Insgesamt gibt es in den USA eine Bewegung hin zu klareren Vorschriften für Stablecoins. Vor Kurzem wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf im Finanzausschuss des Repräsentantenhauses angenommen.
  • Der Vorschlag umreißt mehrere Anforderungen an Stablecoins, darunter, dass Kryptowährungen mit stabilem Wert im Verhältnis 1:1 mit US-Dollar besichert werden müssen.

Zitierte Quellen:

Erklärung der SEC zum Rechtsstatus von Stablecoins: https://www.sec.gov/newsroom/speeches-statements/statement-stablecoins-040425


Eine Quelle: btc-echo.de

No votes yet.
Please wait...

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert