
Ekaterina Lozgacheva, Direktorin der Abteilung für strategische Entwicklung des Finanzmarktes der Bank von Russland, erläuterte die Anforderungen, die ihre Abteilung an Kryptobörsen und Krypto-Wechselstuben stellen will.
Wenn Kryptobörsen und digitale Verwahrstellen nicht mit Wertpapieren handeln wollen, werden ihre Lizenzen „einfach“ ausfallen und keine börsenrechtlichen Auflagen enthalten, versicherte eine Vertreterin der Finanzaufsichtsbehörde. Sie betonte, dass die Zentralbank den Verkauf von geschürften Kryptowährungen sowohl in Russland als auch im Ausland erleichtern wolle.
Lozgacheva erklärte, dass Banken und Broker, die mit digitalen Währungen arbeiten möchten, „besonderen aufsichtsrechtlichen Anforderungen zur Einschränkung dieser Institute“ unterliegen werden. Sie fügte hinzu, dass diese Einschränkungen dazu beitragen werden, die traditionellen Finanzaktivitäten von Finanzinstituten zu schützen, falls bei Kryptowährungstransaktionen Risiken auftreten sollten.
Die Zentralbank hofft, dass die Entwicklung von Änderungen der Gesetzgebung zur Regulierung von Kryptowährungen bis zum 1. Juli abgeschlossen sein wird. Ab dem 1. Juli 2027 beabsichtigt die Zentralbank, Strafen für die illegalen Aktivitäten von Intermediären auf dem Kryptowährungsmarkt einzuführen, ähnlich den bestehenden Vorschriften für Broker und Banken.
Ende Dezember legte die russische Zentralbank der Regierung einen Entwurf zur Regulierung des Kryptowährungsmarktes vor. Demnach sollen Kryptowährungstransaktionen primär über die bestehende Finanzinfrastruktur – Börsen und Brokerhäuser – abgewickelt werden. Die Zentralbank beabsichtigt, Privatanlegern den Kauf digitaler Währungen im Wert von maximal 300.000 Rubel pro Jahr zu gestatten. Das Finanzministerium wies jedoch darauf hin, dass dieser Betrag noch nicht endgültig sei und im Laufe der Diskussionen angepasst werden könne.
