
Kryptowährungen mit einer Marktkapitalisierung von mindestens 5 Billionen Rubel und einer Handelshistorie von mindestens fünf Jahren sollen laut dem Gesetzentwurf „Über digitale Währungen und digitale Rechte“ an russischen Börsen gehandelt werden dürfen. Die Initiative wurde von einer Regierungskommission gebilligt, wie RBC berichtete.
Der Gesetzentwurf legt Anforderungen für „ausländische digitale Währungen“ fest, die „in die Regulierungsmaßnahmen der Zentralbank Russlands einbezogen werden können“. Das Dokument nennt drei Kriterien:
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Die durchschnittliche Marktkapitalisierung der Kryptowährung in den zwei Kalenderjahren vor der Aufnahme muss 5 Billionen Rubel übersteigen;
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Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen für den gleichen Zeitraum beträgt mindestens 1 Billion Rubel (die Zentralbank wird die Marktkapitalisierung und das Handelsvolumen nach eigenen, noch nicht bekannt gegebenen Methoden berechnen);
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Daten zum Schlusskurs einer Kryptowährung müssen vom Handelsorganisator (z. B. einer Börse) mindestens fünf Jahre vor ihrer Aufnahme in die Liste der Zentralbank auf offiziellen Plattformen veröffentlicht werden (nur Daten von Plattformen, die in ihrer Gerichtsbarkeit lizenziert sind und ein durchschnittliches Handelsvolumen von mindestens 100 Milliarden Rubel aufweisen, werden berücksichtigt).
RBC behauptet, dass nur Bitcoin, Ethereum und Solana alle diese Kriterien erfüllen.
Unabhängig davon sieht der Gesetzentwurf vor, dass Rosfinmonitoring in Abstimmung mit der Zentralbank der Russischen Föderation Kryptowährungen in die Liste der Vermögenswerte aufnehmen kann, deren Gutschrift auf die Depotkonten von natürlichen und juristischen Personen, die keine Kryptobörsen betreiben, verboten ist.
Unternehmen, die digitale Vermögenswerte speichern und protokollieren, sowie Broker müssen die Beschränkungen einhalten. Dies gilt insbesondere für private Währungen, „deren technologische Merkmale darauf ausgelegt sind, Transaktionsinformationen zu verschleiern“.
Dem Dokument zufolge wird der Handel mit Kryptowährungen an russischen Börsen über lokale Broker sowohl qualifizierten als auch nicht qualifizierten Anlegern offenstehen. Vor Handelsbeginn müssen sich jedoch beide Anlegergruppen speziellen Prüfungen unterziehen.
Für nicht qualifizierte Anleger gilt eine Transaktionsvolumenbegrenzung. Die russische Zentralbank plant, diese Begrenzung in einer separaten Verordnung festzulegen. Die Aufsichtsbehörde schlug eine Obergrenze von 300.000 Rubel pro Jahr vor, das Finanzministerium ließ jedoch die Möglichkeit einer Überarbeitung offen.
RBC berichtete bereits, dass in Russland registrierte Plattformen die Nutzung anonymer Kryptowährungen wie Monero und Zcash untersagt wird. Die Behörden planen, eine Liste verbotener Token und eine Liste von Personen zu führen, an die Kryptowährungstransfers verboten sind.
