EBA fordert erweiterte Anti-Geldwäsche-Regeln für Kryptoanbieter – Regulierung in Sicht?
Source: AdobeStock / rarrarorro
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) will die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) für Kryptoanbieter aktualisieren.
In einem Konsultationspapier, das am 24. November veröffentlicht wurde, räumte die Bankenaufsicht der Europäischen Union ein, dass die derzeitigen EU-Vorschriften nicht ausreichend sind, um die Einhaltung der AML/CFT-Standards in der Kryptoindustrie zu gewährleisten.
Interessierte Parteien haben bis zum 26. Februar 2024 Zeit, ihren Beitrag zu den vorgeschlagenen Leitlinien zu leisten.
Die Vorschläge der EBA beinhalten die Integration von AML/CFT-Kriterien für Zahlungsdienstleister und Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs).
Ziel ist es, die Vorschriften zu straffen und die Interoperabilität zwischen diesen Unternehmen zu fördern.
Durch die Verbesserung der Interoperabilität ihrer Protokolle werden die CASPs verpflichtet, “die Übertragung von Informationen auf nahtlose und interoperable Weise zu ermöglichen”.
Darüber hinaus würden die neuen Regeln die CASPs verpflichten, Informationen über selbst gehostete Adressen einzuholen und aufzubewahren.
Sie müssten auch die Rückverfolgbarkeit von Krypto-Assets sicherstellen, indem sie das Eigentum oder die Kontrolle über die Adressen ihrer Kunden überprüfen.
Obwohl die EBA keine Angaben zur Häufigkeit macht, würden die Anforderungen ausgelöst werden, wenn der Transferbetrag von einem selbst gehosteten Konto 1.000 € übersteigt.
Unter der Annahme, dass der Konsultationsprozess reibungslos verläuft, werden die aktualisierten Richtlinien voraussichtlich am 30. Dezember 2024 in Kraft treten.
Das neue Konsultationspapier kommt, nachdem die EBA im Oktober ein weiteres Papier veröffentlicht hat, in dem die Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans und der Stakeholder bei Emittenten von Asset-referenzierten Token und CASPs bewertet wurde.
Im Juli forderte die EBA die Stablecoin-Emittenten außerdem auf, freiwillig bestimmte Leitprinzipien in Bezug auf das Risikomanagement und den Verbraucherschutz einzuhalten.
EU veröffentlicht Verordnungsentwurf für Stablecoin-Emittenten
Eine weitere wichtige Nachricht zur Regulierung von Kryptowährungen ist, dass die EU vor kurzem eine Verschärfung der Vorschriften für Stablecoin-Kryptowährungen (fiat-pegged) auf den Weg gebracht hat. Indem sie sicherstellt, dass Stablecoin-Reserven leicht monetarisiert werden können, und von den Emittenten verlangt, robuste Liquiditätsüberwachungsverfahren einzuführen, will die EU Risiken bei der Sicherung von Vermögenswerten und der Stabilität angehen.
Letzten Monat verabschiedete die EU auch die Achte Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC8), eine neue Richtlinie für Krypto-Asset-Dienstleister, die bestimmte Informationen über die Transaktionen ihrer Kunden an die Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten melden müssen, in denen die Kunden ansässig sind. 2024 soll die Richtlinie in Kraft treten.
Die Europäische Kommission betonte, dass die Krypto-Bestimmungen von DAC8 so konzipiert sind, dass sie mit den kürzlich abgeschlossenen MiCA- und Anti-Geldwäsche-Bestimmungen im Rahmen der Geldtransfer-Verordnung (TFR) zusammenarbeiten.Im Rahmen der MiCA müssen Kryptowährungsunternehmen und -börsen eine Lizenz für ihre Tätigkeit in der Europäischen Union erhalten. Außerdem schreibt die Verordnung vor, dass Emittenten von Stablecoins angemessene Rücklagen bilden müssen, um ihre Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten.
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Eine Quelle: cryptonews.com
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