Mango Markets: Richter hebt Urteil gegen Ausbeuter auf

  • Avraham Eisenberg wurde am 18. April 2024 von einem US-Bundesgericht für schuldig befunden, im Oktober 2022 die dezentrale Handelsplattform Mango Markets im Solana-Netzwerk manipuliert zu haben.
  • Damals trat das US-Justizministerium als Kläger auf und gewann erfolgreich den Prozess gegen Eisenberg. Grundlage der Anklage war, er habe das auf Smart Contracts basierende Kreditsystem von Mango Markets getäuscht, um sich selbst zu bereichern.
  • Die Verteidigung behauptete, Eisenberg habe lediglich schlecht konzipierten Code ohne Erlaubnis ausgenutzt, ohne dabei falsche Behauptungen aufzustellen.
  • US-Bezirksrichter Arun Subramanian sieht das ähnlich. Er stellte nun fest, dass es keine Beweise dafür gebe, dass Eisenberg „wesentlich falsche Angaben“ gemacht habe. Die DeFi-Plattform Mango Markets wird als „erlaubnisfrei und automatisiert“ charakterisiert – ein System, das nicht legal getäuscht werden kann.
  • Richter Subramanian erklärte, dass es keine Hinweise auf eine Falschdarstellung seitens Eisenberg gebe.
  • Während des Mango Markets Exploits im Oktober 2022 ließ Eisenberg den Preis des MNGO-Tokens innerhalb weniger Minuten um über 1.300 % steigen. Anschließend nutzte er diese künstlich aufgeblähten Token-Preise als Sicherheit, um Kryptowährungsvermögen im Wert von 110 Millionen US-Dollar abzuheben.
  • Avraham Eisenberg kann sich jedoch nur teilweise entspannen, da er trotz des aufgehobenen Urteils weiterhin in Untersuchungshaft sitzt.
  • Der Grund für seine anhaltende Inhaftierung ist, dass Eisenberg am 1. Mai zu vier Jahren Gefängnis verurteilt wurde, weil er im Zuge der Ermittlungen im Fall Mango Markets im Besitz von Kinderpornografie war.
  • Mit diesem neuen Urteil ist der Fall Mango Markets nicht abgeschlossen. Obwohl die US-Regierung unter Präsident Trump weniger Eifer bei der Bekämpfung von Straftaten im Kryptobereich gezeigt hat, laufen weiterhin Zivilklagen der SEC und der CFTC, die Eisenberg anfechten muss.

Quellen

  • Aufhebung des Urteils


Eine Quelle: btc-echo.de

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