
Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (SEC) hat eine weitere wichtige Verordnung für den Kryptowährungsmarkt erlassen.
Die Institution hat neue Notierungskriterien für den Handel mit Optionen auf rohstoffbesicherte Trusts (CBPs) mit mehreren Kryptoassets an der Nasdaq genehmigt. Diese offizielle Entscheidung erweitert das Optionsnotierungssystem, das bisher nur für Strukturen mit einem einzigen Kryptoasset galt.
Der Regulierungsprozess begann mit der Einreichung des Antrags durch die Nasdaq am 26. September 2025. Anschließend wurde der Vorschlag im Federal Register veröffentlicht und zur öffentlichen Kommentierung freigegeben. Im Laufe dieses Prozesses wurden zwei separate Änderungsanträge (Änderungen 1 und 2) eingereicht, zu denen die Securities and Exchange Commission (SEC) jedoch keine öffentlichen Stellungnahmen erhielt. Schließlich entschied die SEC, die überarbeitete Verordnung zu genehmigen.
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Nach den neuen Regeln kann die Nasdaq nun Optionen auf Trusts, die mehrere Kryptoassets halten, ohne zusätzliche Genehmigung der SEC listen. Allerdings muss jedes Kryptoasset in dieser Struktur bestimmte Kriterien erfüllen. Konkret müssen die Assets in den letzten zwölf Monaten eine durchschnittliche tägliche Marktkapitalisierung von mindestens 700 Millionen US-Dollar aufweisen und auf Derivaten basieren, die an einem Markt gehandelt werden, mit dem die Börse eine Co-Custody-Vereinbarung hat.
Die Verordnung legt außerdem fest, dass diese Produkte den allgemeinen Börsenzulassungs- und Handelsregeln für börsengehandelte Fonds (ETFs) unterliegen. Dies umfasst die Anforderung, dass die Anteile des Trusts an einer nationalen Börse gehandelt werden, als „NMS-Anteile“ gekennzeichnet sein und über ausreichende Liquidität sowie eine ausreichende Anlegerbasis verfügen müssen.
Andererseits umfassen die neuen Kriterien nicht nur die Erstnotierungsphase, sondern auch die laufenden Compliance-Anforderungen. Demnach kann der Optionshandel ausgesetzt werden, wenn die Marktkapitalisierung eines Krypto-Assets innerhalb des Trusts unter den festgelegten Schwellenwert fällt oder die Co-Custody-Vereinbarung mit dem zugrunde liegenden Derivatemarkt für dieses Asset gekündigt wird.
Dies ist keine Anlageberatung.
