Die Europäische Union habe keine Rechtsgrundlage, den freien Umlauf des digitalen Rubels einzuschränken, erklärte die Gouverneurin der russischen Zentralbank, Elvira Nabiullina. Laut ihren Angaben sei der digitale Rubel lediglich eine andere Version der russischen Währung, und „niemand kann ihn verbieten“.
Laut Nabiullina ist der digitale Rubel eine dritte Form der nationalen Währung, die Bargeld und bargeldlosem Geld gleichwertig ist.
„Die Versuche, sie zu verbieten, erscheinen mir erstaunlich. Niemand kann die nationale Währung eines Staates verbieten, und niemand kann sie auch technologisch entkoppeln“, schloss der Chef der russischen Zentralbank.
Nabiullina versicherte, dass das Projekt planmäßig verlaufe und die Infrastruktur für den digitalen Rubel nahezu vollständig fertiggestellt sei. Ab dem 1. September werde diese dritte Form der Landeswährung in einigen Geschäften als Zahlungsmittel akzeptiert und digitale Geldbörsen würden bei einigen Banken verfügbar sein, versprach die Leiterin der russischen Finanzaufsichtsbehörde. Sie fügte hinzu, die Zentralbank Russlands stehe in Kontakt mit nicht namentlich genannten Behörden in Ländern, in denen bereits digitale Zentralbankwährungen (CBDCs) existieren.
Einen Tag zuvor hatte Wladimir Tschistjuchin, stellvertretender Vorsitzender der Zentralbank Russlands, angekündigt, dass die Aufsichtsbehörde die Machbarkeit der Einführung eines russischen Stablecoins prüfen wolle. Obwohl die Zentralbank grundsätzlich gegen einen staatlich gestützten, an den Rubel gekoppelten Stablecoin sei, versprach Tschistjuchin: „Unter Berücksichtigung der Praktiken zahlreicher anderer Länder wird die Zentralbank die Perspektiven bewerten und das Thema zur Diskussion stellen.“
Zusätzlich zum Verbot des digitalen Rubels könnte das 20. Sanktionspaket der EU auch Beschränkungen für Banken beinhalten, die russischen Unternehmen dabei helfen, internationale Beschränkungen mittels Kryptowährung zu umgehen.
