Coin Center bezeichnete den Kodex als eine „funktionale“ Meinungsfreiheit.

Laut Peter Van Valkenburgh und Lisandro Piper vom Coin Center ist Softwarecode eine Form der freien Meinungsäußerung, die durch den ersten Zusatzartikel zur US-Verfassung geschützt werden sollte.
Großer neuer Bericht des Coin Centers zum Ersten Verfassungszusatz.
Sehr empfehlenswert zum Lesen, wenn Sie beispielsweise zufällig bei der SDNY arbeiten und sich nachts fragen, ob der Oberste Gerichtshof „funktionale“ Software als weniger würdig des strengen verfassungsrechtlichen Schutzes einstuft.
Spoiler: Es… https://t.co/wxlD7SXTEx
– Peter Van Valkenburgh (@valkenburgh) 20. April 2026
„Entwickler sind Urheber und Erfinder, keine Vertreter, Verwalter oder Treuhänder. Sie zur Registrierung oder Lizenzierung im Voraus zu verpflichten, ignoriert die historische Logik der Finanzaufsicht und übt eine klassische Vorzensur auf eine Tätigkeit aus, die im Wesentlichen der Selbstverwirklichung dient. Das ist verfassungswidrig“, erklärten sie.
Laut Experten unterscheidet sich das Schreiben und Veröffentlichen von Code nicht vom Schreiben eines Buches oder der Veröffentlichung eines Rezepts.
Der Erste Verfassungszusatz, der die Rede- und Meinungsfreiheit garantiert, bietet Entwicklern, die lediglich Software veröffentlichen und pflegen, im Wesentlichen strenge verfassungsrechtliche Schutzmaßnahmen.
Wenn ein Entwickler zum Vermittler wird
Van Valkenburg und Piper erklärten, ihr Bericht solle Gerichten und Aufsichtsbehörden dabei helfen, die Veröffentlichung von Quellcode von den beruflichen Tätigkeiten des Softwareentwicklers zu unterscheiden.
Ein Entwickler unterliegt der Regulierung, wenn er die Vermögenswerte von Nutzern kontrolliert, Transaktionen in deren Namen durchführt oder Entscheidungen in deren Namen trifft.
„Die unteren Gerichte verwechseln Leistung und Meinungsäußerung, was den Schutz des Gesetzestextes gemäß dem Ersten Verfassungszusatz einschränkt“, stellten Experten des Coin Center fest.
Sie fügten hinzu, dass einige Richter Code eher der Ausführung als dem Ausdruck zuordnen, da er ausgeführt werden kann, um reale Ergebnisse zu erzielen.
Gleichzeitig betonen Experten, dass solche Aktivitäten reine Selbstentfaltung seien. Dies werde ihrer Ansicht nach durch die Praxis des Obersten Gerichtshofs der USA bestätigt, ungeachtet der Fehler untergeordneter Instanzen.
Van Valkenburg und Piper zitierten den Fall Lowe gegen SEC aus dem Jahr 1985, in dem der Oberste Gerichtshof entschied, dass ein Verleger, der keine Kundengelder verwaltet oder in deren Namen Transaktionen durchführt, den Schutz der freien Meinungsäußerung genießt, nicht als professioneller Marktteilnehmer gilt und keiner entsprechenden Regulierung unterliegt.
Programmierer sollten nicht zu Sündenböcken gemacht werden.
Kryptowährungsprotokolle haben einige der traditionellen Vermittler überflüssig gemacht. Dank Selbstverwahrung und P2P-Überweisungen ist keine zentrale Instanz zur Kontrolle von Transaktionen mehr erforderlich.
Traditionelle Finanzstrukturen, die im Auftrag von Nutzern handeln, unterliegen der staatlichen Regulierung und benötigen Lizenzen.
Laut Van Valkenburg und Piper rechtfertigt die Komplexität der Regulierung neuer Technologien nicht den Versuch, Softwareentwickler „aus Bequemlichkeit“ zu Vermittlern zu machen.
„Blockchain-basierte Projekte erfordern keine Erfindung neuer Rechtsdoktrinen oder Ausnahmen. Sie erfordern die Anwendung etablierter Grundsätze des Ersten Verfassungszusatzes in gutem Glauben auf einen neuen technologischen Kontext“, fügten sie hinzu.
Im Computerzeitalter, in dem Software das primäre Mittel zur Ideendarstellung und zur Organisation des Wirtschaftslebens ist, „sind diese Prinzipien wichtiger denn je“. Das Schreiben und Veröffentlichen von Code ist eine Sprache, die in einer freien Gesellschaft nicht durch Lizenzen unterdrückt werden kann, so das Fazit der Experten des Coin Center.
Kontext
Krypto-Entwickler bemühen sich seit Jahren um Rechtsschutz vor strafrechtlicher Verfolgung für ihren Code. Im Jahr 2025 verurteilten Gerichte mehrere Programmierer aufgrund der Art und Weise, wie Dritte ihre Software nutzten.
Ein Beispiel hierfür ist der Prozess gegen Roman Storm, einen der Gründer des Krypto-Mixers Tornado Cash. Die Behörden befanden ihn der Verschwörung zum Betrieb eines nicht lizenzierten Geldtransfergeschäfts für schuldig.
Viele Experten waren mit der Entscheidung nicht einverstanden. Samson Enzer, Partner bei CahillNXT, sagte, die Regierung habe keine Beweise dafür, dass Storm Kriminellen vorsätzlich geholfen habe. Auch Ethereum-Mitbegründer Vitalik Buterin sprach sich für ihn aus.
Die Verteidigung beantragt die Abweisung der Klage und beruft sich dabei auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Fall Cox Communications gegen Sony Music Entertainment. Die Anwälte argumentieren, Storm habe keinerlei Absicht gehabt, an den ihm vorgeworfenen Straftaten teilzunehmen.
Zur Erinnerung: Im März übermittelte das US-Finanzministerium dem Kongress einen Bericht, in dem es die Rechtmäßigkeit der Verwendung von Krypto-Mixern zum Schutz der finanziellen Privatsphäre anerkannte.
