Die Staatsduma hat die strafrechtliche Verantwortlichkeit für illegales Kryptowährungs-Mining gebilligt.

Der Ausschuss der Staatsduma für Staatsaufbau und Gesetzgebung empfahl in erster Lesung die Annahme des Regierungsentwurfs zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit für illegales Kryptowährungs-Mining.
Der Gesetzentwurf ändert das russische Strafgesetzbuch um einen neuen Artikel 171.6, „Illegales Mining digitaler Währungen und Aktivitäten von Betreibern von Mining-Infrastrukturen“. Diese Bestimmung umfasst Fälle des Minings ohne staatliche Registrierung sowie die Erbringung von Dienstleistungen durch Betreiber von Mining-Infrastrukturen ohne Lizenz.
Die Strafen richten sich nach der Schwere des Verbrechens. Bei einem Einkommensverlust von über 3,5 Millionen Rubel oder einem Schaden in gleicher Höhe droht dem Täter eine Geldstrafe von bis zu 1,5 Millionen Rubel oder zwei Jahreseinkommen, gemeinnützige Arbeit von bis zu 20 Tagen oder Zwangsarbeit von bis zu zwei Jahren.
Wurde die Straftat von einer organisierten Gruppe begangen oder führte sie zu einem Einkommen des Bergmanns von über 13 Millionen Rubel, fallen die Strafen deutlich höher aus. In solchen Fällen droht eine Geldstrafe von bis zu 2,5 Millionen Rubel oder drei Jahreseinkommen, Zwangsarbeit von bis zu fünf Jahren oder eine Freiheitsstrafe in ähnlicher Höhe – gegebenenfalls zuzüglich einer weiteren Geldstrafe von bis zu 400.000 Rubel oder sechs Monatseinkommen.
In allen Fällen ist die Beschlagnahme der geschürften Kryptowährung vorgesehen.
Die Regierung begründete die Notwendigkeit strafrechtlicher Verfolgung mit dem Wunsch, illegale Bergleute aus dem Verborgenen zu holen. Laut der Erläuterung sind derzeit rund 50.000 natürliche und juristische Personen im russischen Bergbau tätig, aber nur 1.489 haben der Eintragung in das staatliche Bergmannsregister zugestimmt: 609 juristische Personen und 880 Einzelunternehmer.
Mitte April verabschiedete die Staatsduma in erster Lesung einen Gesetzentwurf zu Verwaltungsstrafen für das Mining von Kryptowährungen in Regionen, in denen dies per Bundesverordnung verboten ist. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von bis zu zwei Millionen Rubel und einer Betriebseinstellung von bis zu drei Monaten geahndet.
