Heute geht es los: Spezialfonds dürfen in Bitcoin und Co. investieren

Das neue Fondsstandortgesetz gilt ab heute: Ab sofort dürfen in Deutschland Spezialfonds 20 Prozent ihres Kapitals in Krypto-Assets investieren.

Mit dem heutigen 2. August ist das Fondsstandortgesetz (FoStoG) in Kraft getreten. Das Gesetzespaket enthält zahlreiche Neuerungen, die den Investitionsstandort Deutschland nach vorne bringen sollen. Davon könnte auch der Krypto-Markt profitieren. Vor allem soll es Spezialfonds künftig möglich sein, bis zu 20 Prozent in Kryptowährungen zu investieren. Spezialfonds sind eine vom öffentlichen Handel normalerweise ausgenommene, auf institutionelle Investoren – zum Beispiel Unternehmen, Pensionskassen oder Versicherungsgesellschaften – zugeschnittene Asset-Klasse. In der Regel verfügen sie nur über eine/n einzige/n Anlerger:in. Das bietet den Vorteil, dass flexibel auf Marktänderungen reagiert werden kann. Spezialfonds können beispielsweise die Form eines reinen Aktienfonds, eines Immobilienfonds oder eines Hedgefonds haben. Am verbreitetsten sind hierzulande indes gemischte Wertpapierfonds.


FoStoG öffnet eine mächtige Geldquelle für Bitcoin und Co.

Laut Daten der Bundesbank gibt es in Deutschland – Stand: Juni 2021 – über 4.300 solcher Spezialfonds. Mit rund 2.400 stellen gemischte Wertpapierfonds davon den größten Anteil. Während ihr Name suggeriert, dass Spezialfonds einen Ausnahmefall darstellen, sind sie – gemessen an dem verwalteten Vermögen – eine der (ge)wichtigsten Asset-Klassen in Deutschland. So betrug das Vermögen der Spezialfonds im Mai 2021 insgesamt über zwei Billionen Euro. Zum Vergleich: ihre öffentlich zugängliches Pendants, die Publikumsfonds, verwalten “nur” rund 632,5 Milliarden Euro.

Weil die Spezialfonds nach dem Fondsstandortgesetz künftig bis zu 20 Prozent in Bitcoin und Co. investieren dürfen, erhält der Krypto-Markt damit ein neues Einfallstor für institutionelles Kapital. Gemessen an den Zahlen der Bundesbank bedeuten 20 Prozent 400 Milliarden Euro, die Spezialfonds in den Krypto-Markt pumpen könnten, wenn sie wollten. Vor dem Hintergrund, dass Bitcoin das renditeträchtigste Asset der vergangenen Dekade war, dürften viele Spezialfonds von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen.


Licht und Schatten: Die jüngsten Vorstöße zur Krypto-Regulierung

Für Sven Hildebrandt von der Hamburger Blockchain-Beratungsfirma Distributed Ledger Consulting GmbH ist das Fondsstandortgesetz durchaus ein begrüßenswerter Fortschritt. Kopfzerbrechen bereitet Hildebrandt allerdings ein anderer Gesetzesvorstoß, namentlich der BMF-Entwurf zur Besteuerung von Kryptowährungen. Gegenüber BTC-ECHO drückte der CEO die Sorge aus, dass die Regierung mit dem Hintern einreißen könnte, was zuvor mit den Händen aufgebaut wurde.

Das Fondsstandortgesetz ist ein großer Schritt in die richtige Richtung – nach der Kryptoverwahrlizenz hat Deutschland wieder einmal Pioniergeist bewiesen. Wichtig ist nun, die guten Entscheidungen in einigen Teilbereichen nicht durch schlechte Entscheidungen in anderen Bereichen wieder ad absurdum zu führen. So ist beispielsweise der aktuelle Stand der Kryptowertetransferverordnung unpraktikabel und das BMF-Rundschreiben zur Besteuerung von Kryptowährungen zeigt insbesondere bei Haltefristen eindrucksvoll auf, dass dieses von jemandem geschrieben wurde, der sich wenig mit der Materie auskennt. Aber ich gehe davon aus, dass auch in diesem Falle das Korrektiv durch die Verbände greifen wird. Nur schade, dass man nicht endlich mal anfängt, VORHER mit Menschen zu sprechen, die sich mit dem Thema auskennen. Es wäre so einfach, wenn man es denn dann nur wollte.

Sven Hildebrandt, CEO Distributed Ledger Consulting

Mit seiner Kritik an dem Vorstoß des Bundesfinanzministeriums steht Hildebrandt keineswegs alleine da. Im Krypto-Space herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass der BMF-Entwurf in seiner jetzigen Form dem aufkeimenden Krypto-Standort Deutschland gefährdet.



Eine Quelle: btc-echo.de

No votes yet.
Please wait...

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert