Zentralbank fordert Verbot von Bitcoin-Überweisungen ins Ausland

In Südafrika plant man, Krypto-Überweisungen ins Ausland zu kriminalisieren.

Bitcoin-Überweisungen ins Ausland könnten in Südafrika bald unter Gefängnisstrafe stehen. Zumindest wenn es nach der “Intergovernmental Fintech Working Group” (IFWG) geht. Die Arbeitsgruppe, der unter anderem die südafrikanische Notenbank und die Finanzamarktaufsichtsbehörde FSCA angehören, hat sich der Entwicklung von “verantwortungsvoller Innovation” im Finanzmarkt verschrieben.


Wie das südafrikanische Tech-Nachrichtenportal Mybroadband berichtet, gehört dazu auch ein Verbot von Auslandsüberweisungen für Kryptowährungen, die an südafrikanischen Bitcoin-Börsen erworben worden sind.

Die Devisenkontrollverordnung 10(1)(c) verbietet Transaktionen, bei denen Kapital oder das Recht auf Kapital ohne Genehmigung des nationalen Finanzministeriums direkt oder indirekt aus Südafrika exportiert wird,

zitiert Mybroadband aus einem Positionspapier der Taskforce vom 11. Juni. Damit verbunden ist die Empfehlung, Kryptowährungen als Kapital im Sinne der Devisenkontrollverordnung zu klassifizieren (siehe Punkt 12).

Auszug aus dem Positionspapier der IFWG. Grün: Bereits im Gange. Gelb: 12 -24 Monate bis zur Umsetzung

Das Strafmaß für Zuwiderhandlungen gegen das Devisenkontrollgesetz liegt zwischen eine Geldstrafe von 250.000 Rand (rund 15.000 Euro) und bis zu 5 Jahren Haft.

Branche fordert Bitcoin-Regulierung nach Augenmaß

Gegenüber Mybroadband mahnt ein Manager von Luno eine Regulierung nach Augenmaß an. Luno ist eine Krypto-Börse, die nach eigenen Angaben über 2,1 Millionen Kund:innen in Südafrika zählt.

Ein schrittweiser Ansatz zur Umsetzung der Regulierung für die Krypto-Industrie in Südafrika – beginnend mit verpflichtenden AML/KYC-Verpflichtungen – ist ein sinnvoller Ansatz, der dazu beitragen wird, mögliche negative Auswirkungen der Regulierung abzumildern,

erklärt Marius Reitz, bei Luno General Manager für Afrika. Reitz warnt davor, die noch junge Krypto-Industrie mit zu strengen Auflagen zu ersticken oder in den Untergrund zu verdrängen. Luno arbeite daher eng mit den globalen Regulierungsbehörden zusammenarbeiten. Das Ziel seien “angemessene” Maßnahmen für die Regulierung von Bitcoin und Co. zu eruieren.

Nachholbedarf aufseiten der Behörden sieht der Bitcoin-Börsen-Manager vor allem beim Verständnis der Blockchain-Technik.

Sie müssen sich mit einer neuen Technologie auseinandersetzen, die noch sehr wenige verstehen,

so Reitz. Die Empfehlungen der Task Force sind verbindlich. Das heißt, Hodler:innen in Südafrika könnten sich in 12-24 Monaten strafbar machen, wenn sie Bitcoin auf eine ausländische Exchange überweisen (und sich dabei erwischen lassen). Vorausgesetzt, die IFWG bessert nicht nach.


Eine Quelle: btc-echo.de

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