Bergleute in Usbekistan werden eine Sonderzone erhalten.

In der Republik Karakalpakstan, Usbekistan, wird die Sonderwirtschaftszone Besqala-Bergbaugebiet eingerichtet. Der entsprechende Erlass erfolgte durch den usbekischen Präsidenten Shavkat Mirziyoyev.
Die Bergleute in der Zone genießen Steuerbefreiungen – eine Vergünstigung, die laut dem Dokument bis zum 1. Januar 2035 gelten soll. Den Bewohnern der Zone wird ein Anschluss an das einheitliche Stromnetz versprochen, das erneuerbare Energiequellen und in Wasserstoffkraftwerken in Karakalpakstan erzeugten Strom nutzt.
Die usbekischen Behörden gestatten den Verkauf und Tausch von in der Sonderzone geschürften Krypto-Assets sowohl über usbekische Krypto-Börsen als auch über ausländische Plattformen.
Die Nationale Agentur für Zukunftsprojekte beabsichtigt, Mining-Lizenzen zu erteilen. Um einen Aufenthaltsstatus und die Erlaubnis zum Mining von Kryptowährungen in der Sonderzone zu erhalten, müssen juristische Personen einen Antrag bei der Direktion des Bergbau-Tals Besqala einreichen.
In Usbekistan sind Kryptowährungstransaktionen ausschließlich über staatlich lizenzierte Anbieter mit obligatorischer Kundenverifizierung zulässig; der Handel auf Peer-to-Peer-Plattformen ist gesetzlich verboten. Digitale Vermögenswerte können nicht als Zahlungsmittel verwendet werden.
Das Land hat zudem strenge Vorschriften für die Registrierung von Mining-Unternehmen. Kryptowährungs-Mining ist nur juristischen Personen gestattet, vorzugsweise unter Nutzung erneuerbarer Energien. Die Nutzung von Strom aus dem usbekischen Stromnetz ist zwar möglich, jedoch wurde in diesem Fall ein doppelt so hoher Stromtarif erhoben.
Die Lizenzbestimmungen sind seit 2023 in Kraft, die erste Bergbaulizenz wurde jedoch erst Ende Februar dieses Jahres in Usbekistan erteilt.
