EU-Kommission macht sich an die Umsetzung der FATF Travel Rule

Fachanwalt Lutz Auffenberg hat sich mit seiner Kanzlei Fin Law auf den Bereich Fintech und innovative Technologien spezialisiert. Insbesondere die Blockchain-Technologie und ihre Regulierung steht dabei im Mittelpunkt seiner Tätigkeit. In seinem Gastbeitrag widmet er sich der Umsetzung der FATF Travel Rule seitens der EU-Kommission.

Dieser Artikel ist zuerst auf dem Fin Law Blog erschienen.


In kaum einem Bereich ist die EU-Kommission so aktiv wie in der Regulierung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Erst 2015 wurde die vierte Geldwäscherichtlinie verabschiedet, die bis zum 26. Juni 2017 von den Mitgliedstaaten umzusetzen war. Noch vor Ablauf dieser Frist wurde der Erlass einer fünften Geldwäscherichtlinie angestoßen, die erstmals virtuelle Währungen in die europäische Geldwäschepräventionsregulierung einbezog sowie bestimmte Kryptotauschdienste und Kryptoverwahrdienstleister in den Status geldwäscherechtlich Verpflichteter erhob. Im Juni 2021 gab die EU-Kommission bekannt, dass sie die europäische Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung erneut grundlegend novellieren möchte und veröffentlichte Entwürfe für insgesamt vier sehr weitreichende Regulierungsvorhaben: Kernstück bildet die neue europäische Geldwäscheverordnung, die als sog. Single-Rule-Book einheitliche Regeln für die gesamte Union enthalten und unmittelbar auf die Marktteilnehmer anwendbar sein soll. Die sechste Geldwäscherichtlinie soll insbesondere die Zusammenarbeit der mit der Geldwäscheprävention befassten europäischen und nationalstaatlichen Behörden regeln. Mit der neuen AMLA-Verordnung soll eine neue zentrale europäische Behörde geschaffen werden, die den Informationsaustausch zwischen den national zuständigen Behörden und den geldwäscherechtlich verpflichteten Marktteilnehmern fördern soll. Das vierte Vorhaben betrifft die Umsetzung der von der Financial Action Task Force (FAFT) empfohlenen Travel Rule.


Lest auch

Geldwäsche & Terrorismus Deutschland macht sich an die Umsetzung der FATF Travel Rule

Wie plant die EU-Kommission die Umsetzung der FATF Travel Rule

Die FATF nahm bereits in 2019 in ihre FATF Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten zur effektiven Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung die viel kritisierte Travel Rule auf, nach der die Mitgliedsstaaten kryptotransaktionsbeteiligten Dienstleistern die Pflicht aufbürden sollen, umfassende Informationen über die Transaktion und die Transaktionsbeteiligten zu erheben und untereinander auszutauschen. Die Empfehlung betrifft Daten wie die Namen und Adressen, die nationalen Identifikationsnummern sowie die Aufenthaltsorte der Transaktionsbeteiligten sowie des Transaktionsdatums, beteiligter Walletadressen und gegebenenfalls Bankkontonummern. Die EU-Kommission nimmt sich nun der Umsetzung der Travel Rule an und wählt dafür einen zunächst naheliegenden Weg. Über eine Erweiterung der europäischen Geldtransferverordnung auf Kryptodienstleister sollen die Empfehlungen der FATF einheitlich für ganz Europa geregelt werden. Die konkrete Art der Umsetzung wirkt dabei jedoch zunächst etwas ideenlos, denn die im Zahlungsverkehr mit Giralgeld bereits geltenden Pflichten für beteiligte Dienstleister werden im Prinzip lediglich auf Kryptodienstleister und Kryptotransaktionen erweitert.

Ist die Erweiterung der Geldtransferverordnung auf Kryptotransaktionen zielführend?

Der von der EU-Kommission gewählte Ansatz der Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Geldtransferverordnung auf Kryptodienstleister ist naheliegend. Jedoch berücksichtigt er die technischen Besonderheiten von Kryptotransaktionen überhaupt nicht. Transaktionen mit Kryptowerten funktionieren grundsätzlich dezentral, sodass die Einbindung von Kryptodienstleistern nicht zwingend ist. Gerade bei Transaktionen zu Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungszwecken werden die Transaktionsbeteiligten deshalb selten bis nie den Weg über Kryptodienstleister wählen und stattdessen Transaktionen direkt untereinander abwickeln. Treffen werden die Maßnahmen deshalb wohl vor allem die redlichen Nutzer und Dienstleister. Dennoch wird die Anwendung einer auch Kryptotransaktionen einbeziehenden Geldtransferverordnung die Möglichkeiten von Geldwäschern und Terrorismusfinanzierern erheblich einschränken, insbesondere wenn es um den Umtausch von Kryptowerten in Fiatgeld geht. Zudem werden die Marktteilnehmer für die Strafverfolgungsbehörden eine riesige Datenmenge sammeln, die die Effektivität der Rückverfolgung von Kryptotransaktionen innerhalb der Europäischen Union beträchtlich steigern dürfte. Eine zielgerichtetere Regulierung, die den technischen Besonderheiten von Kryptotransaktionen mehr Rechnung trägt, wäre dennoch für die Zukunft wünschenswert. Sollte die EU-Kommission an ihrem Aktionismus bei der AML-Regulierung festhalten, dürfte spätestens im übernächsten Jahr ein neuer Regulierungsvorschlag kommen, der sich dieses Themas annehmen könnte.


Eine Quelle: btc-echo.de

No votes yet.
Please wait...

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert